§ 10 AÜG
In der vorliegenden Entscheidung setzte sich das Gericht mit der Frage auseinander, ob ein AN, der bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt ist, an dem Gewinnsystem des Beschäftiger beteiligt ist, dh, er Anspruch auf ua Prämien hat, wie jeder andere AN des Beschäftigerbetriebes auch.