§ 1151 ABGB
Das Gericht befasste sich im Rahmen dieser Entscheidung mit der Frage, ob Mitarbeiter einer Druckerei, die für das Einlegen von Broschüren in Zeitungen verantwortlich sind, dies auf Grundlage eines echten Arbeitsvertrags tun, wenn sie je nach Auftragslage eingesetzt werden, sie ihre Zeit frei einteilen können, wobei sie Bescheid geben müssen, wenn sie eine Woche keine Zeit haben bzw in Krankenstand sind.