Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung setzte sich das Gericht mit der Frage auseinander, ob ein Sachverständigengutachten durch sachverständige Zeugen entkräftet werden kann. Im konkreten Fall wurde die Vernehmung des behandelnden Arztes verabsäumt und das Gericht musste darüber entscheiden, ob es sich dabei um einen Verfahrensmangel handelt.
Rechtsgrundlagen: § 496 Abs 1 ZPO