Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, zeitliche Differenzierungen durch Stichtagsregelungen vorzunehmen.
Rechtsgrundlagen: § 223 Abs 2 ASVG
Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, zeitliche Differenzierungen durch Stichtagsregelungen vorzunehmen.
Rechtsgrundlagen: § 223 Abs 2 ASVG