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Sozialrecht - Instanzenentscheidungen - Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bei zeitlicher Differenzierung durch eine Stichtagsregelung

SozialrechtHellmut TeschnerZASB 2008/36ZASB 2008, 29 - 30 Heft 1 v. 1.1.2008

Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, zeitliche Differenzierungen durch Stichtagsregelungen vorzunehmen.

Rechtsgrundlagen: § 223 Abs 2 ASVG

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