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Sozialrecht - Instanzenentscheidungen - Rechtliche Qualifikation einer Fachhochschule

SozialrechtHellmut TeschnerZASB 2007/205ZASB 2007, 273 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Eine Fachhochschule ist nicht als Erwachsenenbildungseinrichtung zu qualifizieren; die VO BGBl II 1999/248 gelangt daher bei Feststellung der Entgelthöhe zur Anwendung.

Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 7 ASVG

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