Zusammenfassung: Die Zulässigkeitsprüfung für die Verlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses mit einer Universität richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des UG und nicht des VBG.
Rechtsgrundlagen: § 109 UG 2002; § 126 UG 2002; § 129 UG 2002