Zusammenfassung: Das LG Salzburg grenzt den Schutzbereich der Unfallversicherung ab und erläutert, dass altersbedingte Abnützungen nicht als Anlageschaden qualifiziert werden können.
Rechtsgrundlagen: § 205 ASVG
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Zusammenfassung: Das LG Salzburg grenzt den Schutzbereich der Unfallversicherung ab und erläutert, dass altersbedingte Abnützungen nicht als Anlageschaden qualifiziert werden können.
Rechtsgrundlagen: § 205 ASVG
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