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Sozialrecht Instanzenentscheidungen - Gegenstand eines Feststellungsurteils

SozialrechtHellmut TeschnerZASB 2007/162ZASB 2007, 225 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Allfällige künftige Ansprüche können keinen Gegenstand eines Feststellungsurteils bilden.

Rechtsgrundlagen: § 65 Abs 2 ASGG

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