Zusammenfassung: Das LG Innsbruck konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen einem prozessualen, konstitutiven und einem deklarativen Anerkenntnis.
Rechtsgrundlagen: § 1375 ABGB
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Zusammenfassung: Das LG Innsbruck konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen einem prozessualen, konstitutiven und einem deklarativen Anerkenntnis.
Rechtsgrundlagen: § 1375 ABGB
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