Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck qualifiziert im konkreten Fall einen Werkstättenleiter als " Aufseher im Betrieb".
Rechtsgrundlagen: § 333 ASVG
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Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck qualifiziert im konkreten Fall einen Werkstättenleiter als " Aufseher im Betrieb".
Rechtsgrundlagen: § 333 ASVG
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