Zusammenfassung: Die Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstvertrags nach Einritt einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit und im Wissen um einen bevorstehenden längeren Krankenstand ist nichtig.
Rechtsgrundlagen: § 6 EFZG
Zusammenfassung: Die Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstvertrags nach Einritt einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit und im Wissen um einen bevorstehenden längeren Krankenstand ist nichtig.
Rechtsgrundlagen: § 6 EFZG