Zusammenfassung: Der OGH prüft, ob die abredewidrige Privatnutzung des Firmenhandys die Entlassung des Dienstnehmers rechtfertigt und nimmt zur rechtzeitigen Geltendmachung der Entlassungserklärung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z4 AngG
Zusammenfassung: Der OGH prüft, ob die abredewidrige Privatnutzung des Firmenhandys die Entlassung des Dienstnehmers rechtfertigt und nimmt zur rechtzeitigen Geltendmachung der Entlassungserklärung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z4 AngG