Zusammenfassung: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst auch Vermögensschutzpflichten. Ist eine Verwaltungsübertretung des Arbeitnehmers auf die Veranlassung des Arbeitgebers zurückzuführen, so trifft diesen die Haftung.
Rechtsgrundlagen: § 1157 ABGB
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