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Begriff der Anhaltung nach KGEG

Arbeitsrecht - SozialrechtHellmut TeschnerZAS 2007/65ZAS 2007, 78 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Das LG Wr Neustadt nimmt zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals " festgenommen und angehalten" iSd § 1 Z 2 KGEG Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 1 Z 2 KGEG

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