Zusammenfassung: Das LG Innsbruck erläutert, unter welchen Voraussetzungen strafbares Verhalten des Arbeitnehmers dessen Entlassung rechtfertigt und fügt hinzu, welche Verhaltensweisen unter den Entlassungsgrund der Pflichtenvernachlässigung subsumiert werden können.
Rechtsgrundlagen: § 82 lit d GewO 1859; § 82 lit f GewO 1859; § 82 lit g GewO 1859