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Entlassung wegen Straftat

Arbeitsrecht - SozialrechtHelmuth TadesZAS 2007/37ZAS 2007, 73 - 74 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Das LG Innsbruck erläutert, unter welchen Voraussetzungen strafbares Verhalten des Arbeitnehmers dessen Entlassung rechtfertigt und fügt hinzu, welche Verhaltensweisen unter den Entlassungsgrund der Pflichtenvernachlässigung subsumiert werden können.

Rechtsgrundlagen: § 82 lit d GewO 1859; § 82 lit f GewO 1859; § 82 lit g GewO 1859

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