AntidiskriminierungsRL 2000/78/EG
Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines zu langen Krankenstandes widerspricht nicht der Antidiskriminierungsrichtlinie, da eine Krankheit nicht unter den Behinderungsbegriff subsumiert werden kann.
EuGH 11.07.2006, Rs C-13/05 , Sonia Chacon Navas