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Versicherungspflicht des Vortragenden an einer Fachhochschule

SozialversicherungsrechtHellmut Teschner (Bearb)ZASB 2006/149ZASB 2006, 223 Heft 5 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Eine Fachhochschule ist nicht als Erwachsenenbildungseinrichtung zu qualifizieren. Die (im konkreten Fall gegenteilige) Rechtsansicht der Finanzverwaltung entfaltet keine Bindungswirkung für das BMSG.

BMSG 10.06.2005, 228410/0002-IIA-3/2005

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