Zusammenfassung: Die Ernte von mehr als 5 bis 6 Steigen Obst übersteigt den Eigenbedarf und ist als landwirtschaftliche Bewirtschaftung einer Liegenschaft zu qualifizieren.
BMSG 10.06.2005, 229545/0002-II/A/2005
Rechtsgrundlagen: § 3 BSVG
Zusammenfassung: Die Ernte von mehr als 5 bis 6 Steigen Obst übersteigt den Eigenbedarf und ist als landwirtschaftliche Bewirtschaftung einer Liegenschaft zu qualifizieren.
BMSG 10.06.2005, 229545/0002-II/A/2005
Rechtsgrundlagen: § 3 BSVG