Art 8 Abs 2 ArbeitnehmerschutzRL 89/391/EWG ; § 25 ASchG
Die Verpflichtung zur Bestellung verantwortlicher Personen für den Brandschutz, die Evaluierung von Arbeitnehmern und für die Erste Hilfe besteht unabhängig von der Unternehmensgröße.
EuGH 06.04.2006, Rs C-428/04 (Kommission der EG gg Republik Österreich)