§ 67 Abs 4 ASVG
Der Kauf eines Marktstandes begründet eine Betriebsnachfolge, die die Haftung für die Sozialversicherungsbeitragsschulden des Rechtsvorgängers zur Folge hat.
VwGH 14.09.2005, 2002/08/0090
§ 67 Abs 4 ASVG
Der Kauf eines Marktstandes begründet eine Betriebsnachfolge, die die Haftung für die Sozialversicherungsbeitragsschulden des Rechtsvorgängers zur Folge hat.
VwGH 14.09.2005, 2002/08/0090