§ 120 Abs 1 Z 1 ASVG; § 133 ASVG; § 136 ASVG
Sofern depressive Verstimmungen auf eine erektile Dysfunktion zurückzuführen sind und die Verordnung von Potenzmitteln eine Besserung auch der Depressionen erwarten lässt, kann die Ersatzfähigkeit der Kosten für die Potenzmittel bejaht werden .