Art 2 Gleichbehandlungs-RL 76/207/EWG
Die Verschiebung des Dienstantritts auf die Beendigung des Mutterschaftsurlaubs ohne Einbeziehung der Urlaubsdauer bei der Bemessung des Dienstalters der angehenden Beamtin steht mit den Vorgaben der Gleichbehandlungsrichtlinie nicht in Einklang.