Zusammenfassung: Der OGH spricht sich gegen eine Anrechnung von Karenzzeiten bei Bestimmung des Abfertigungsanspruchs aus und hat keine Bedenken an der Gemeinschaftsrechtskonformität dieser Regelung und der damit unterschiedlichen Berücksichtigung von Militär- und Zivildienstzeiten einerseits und Karenzzeiten anderseits.
LG St Pölten, 30.05.2005, 6 Cga 185/04