§ 3 Abs 3 IESG
Bei der Bemessung des Insolvenz-Ausfallsgelds sind nur gesetzliche und kollektivvertragliche Kündigungsfristen sowie gesetzliche Kündigungseinschränkungen, nicht aber Kündigungsbeschränkungen in Kollektivverträgen zu beachten.
OGH, 30.05.2005, 8 ObS 10/05m