§ 39 AngG
Der OGH erläutert, dass ein abgeschlossener Generalvergleich zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer auch einen Verzicht auf Erstellung eines Dienstzeugnisses beinhaltet.
OGH 29.06.2005, 9 ObA 10/05v
§ 39 AngG
Der OGH erläutert, dass ein abgeschlossener Generalvergleich zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer auch einen Verzicht auf Erstellung eines Dienstzeugnisses beinhaltet.
OGH 29.06.2005, 9 ObA 10/05v