§ 39 AngG
Der OGH erörtert, dass ein Dienstzeugnis eines Rechtsanwaltsanwärters allenfalls auch eine Beschreibung des konkreten Tätigkeitsbereichs enthalten muss.
OGH 30.06.2005, 8 ObA 16/05v
§ 39 AngG
Der OGH erörtert, dass ein Dienstzeugnis eines Rechtsanwaltsanwärters allenfalls auch eine Beschreibung des konkreten Tätigkeitsbereichs enthalten muss.
OGH 30.06.2005, 8 ObA 16/05v