Zusammenfassung: Auch bei einem Landwirt ist bei voraussichtlichen Krankenständen im Ausmaß von zumindest 7 Wochen Erwerbsunfähigkeit anzunehmen.
LG Leoben, 03.02.2005, 22 Cgs 22/03
Rechtsgrundlagen: § 124 BSVG
Zusammenfassung: Auch bei einem Landwirt ist bei voraussichtlichen Krankenständen im Ausmaß von zumindest 7 Wochen Erwerbsunfähigkeit anzunehmen.
LG Leoben, 03.02.2005, 22 Cgs 22/03
Rechtsgrundlagen: § 124 BSVG