Zusammenfassung: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (im konkreten Fall: die Montage eines Regenschutzes für das Häckselgut) sind nicht vom Schutzbereich des Unfallversicherungsrechts umfasst.
LG Graz, 29.03.2004, 31 Cga 6/04
Rechtsgrundlagen: § 148c Abs 2 Z 3 BSVG