§ 1 Abs 4a IESG; § 3 Abs 3 IESG; § 23 Abs 1 AngG
Ein Arbeitnehmer, der unmittelbar nach Auflösung eines Dienstverhältnisses ein neues Dienstverhältnis zum identen Arbeitgeber begründet, hat Anspruch auf Gewährung von Insolvenzausfallsgeld für den Abfertigungsanspruch des zweiten Beschäftigungsverhältnisse.