Zusammenfassung: Der Autor beschäftigt sich anlässlich des Ausscheidens der BA-CA aus dem österreichischen Sparkassenverband und des Eintritts in den Verband der österreichischen Banken und Bankiers mit der Frage, ob der ein Kollektivvertrag nach einem Betriebsübergang oder Verbandswechsel weiterhin Rechtsgültigkeit als Satzung behalten kann. Dabei setzt er sich auch mit den Rechtsfolgen einer fehlerbehafteten Satzungserklärung auseinander, vertritt resümierend aber die Ansicht, dass eine Satzungserklärung des Sparkassen-Kollektivvertrages mit § 18 Abs 3 Z 4 ArbVG nicht in Einklang stehen würde.