Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den rechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss von Mindestlohntarifen auseinander und erläutert, in welcher Beziehung Mindestlohntarife zur kollektiven Rechtsgestaltung in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen stehen . Dabei nimmt er auch zu möglichen Inhalten des Mindestlohntarifes und zum Kriterium der fehlenden Kollektivvertragsfähigkeit auf Seite der Arbeitgeber Stellung und beschreibt, welche Berufsgruppen vom persönlichen Anwendungsbereich eines Mindestlohntarifs umfasst sein können. Erwägungen zum Außerkrafttreten von Mindestlohntarifen runden den Beitrag schließlich ab.