§ 131 ASVG; § 135 ASVG; § 144 ASVG; § 150 ASVG; § 151 ASVG
Der OGH erläutert, dass ein Privatpflegeheim auch im weiteren Sinn nicht als "Wahlarzt" qualifiziert werden kann, sodass die Rückerstattung von Kosten für medizinische oder ärztliche Hilfeleistungen im Pflegeheim durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht in betracht kommt.