§ 4 UrlG; § 6 UrlG; § 10 UrlG
Der OGH nimmt zur Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauchs nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber Stellung und erläutert, dass der Arbeitnehmer auch aufgrund der durch das ARÄG 2000 geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen verpflichtet sei, noch offene Urlaubstage in zumutbarer Weise während der Kündigungsfrist zu konsumieren.