Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck beschreibt die maßgebliche Beweislastverteilung im Fall eines Arbeitnehmers, in dessen Registrierkasse (zu der er den Schlüssel besitzt) ein Fehlbetrag entsteht.
OLG Innsbruck, 24.11.2004, 13 Ra 59/04f
Rechtsgrundlagen: § 1298 ABGB; § 2 DHG