§ 914 ABGB
Da eine Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags nicht als Kündigung qualifiziert werden kann, besteht kein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung von Ausbildungskosten.
OGH 17.11.2004, 9 ObA 107/04g
§ 914 ABGB
Da eine Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags nicht als Kündigung qualifiziert werden kann, besteht kein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung von Ausbildungskosten.
OGH 17.11.2004, 9 ObA 107/04g