Art 4 Abs 2 RL 77/187 ; RL 2001/23/EG
Der EuGH erläutert, dass infolge des Übergangs eines Privatunternehmens auf den Staat eine Verminderung der Lohnbezüge veranlasst werden darf. Eine erhebliche Verminderung der Bezüge begründet aber eine wesentliche Umgestaltung der Beschäftigungsbedingungen, die im Sinne des art 4 Abs 2 RL 77/187 eine Vertragsauflösung durch den Arbeitgeber nahe legt.