Zusammenfassung: Das ASG konkretisiert, welche Handlungen als sexuelle Belästigung qualifiziert werden können und die Entlassung des Arbeitnehmers rechtfertigen.
ASG Wien, 19.03.2004, 27 Cga 160/03a
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 6 AngG
Zusammenfassung: Das ASG konkretisiert, welche Handlungen als sexuelle Belästigung qualifiziert werden können und die Entlassung des Arbeitnehmers rechtfertigen.
ASG Wien, 19.03.2004, 27 Cga 160/03a
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 6 AngG