Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Pflicht der Sozialgerichte, die Voraussetzungen für das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit selbstständig zu prüfen, ohne Bindung an Entscheidungen des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer.
OLG Wien 29.04.2003, 7 Rs 31/03
Rechtsgrundlagen: § 133 GSVG