Art 1 BetriebsübergangsRL 2001/23/EG
Die Entscheidung befasst sich mit der Anwendbarkeit der BetriebsübergangsRL bei Fehlen einer direkten Beziehung zwischen den Inhabern.
EuGH 20.11.2003, Rs C-340/01 , Carlito Abler ua gegen Sodexho MM Catering Gesellschaft mbH