§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Die Entscheidung befasst sich mit der geschlechtsspezifischen Gewichtung des Einkommens des Ehegatten für die Kündigungsanfechtung aus Sozialwidrigkeit. Mit Kommentar von Katharina Posch.
OGH 19.12.2001, 9 Ob A 174/01f
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Die Entscheidung befasst sich mit der geschlechtsspezifischen Gewichtung des Einkommens des Ehegatten für die Kündigungsanfechtung aus Sozialwidrigkeit. Mit Kommentar von Katharina Posch.
OGH 19.12.2001, 9 Ob A 174/01f