§ 135 ASVG; § 131 ASVG; § 131b ASVG; § 349 ASVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Möglichkeit der Behandlung durch einen Wahltherapeuten als Ergänzung zu der Behandlung eines Vertragstherapeuten, und der Höhe des Kostenzuschusses dafür. Mit Kommentar von Robert Rebhahn.