VO 1408/71 /EWG zur Sozialen Sicherheit der WanderAN
Die Entscheidung befasst sich mit der Dauer der Frist für die Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen einer italienischen Sozialversicherungsanstalt für rechtsgrundlos bezahlter Rententeile, da der Versicherte auch in Luxemburg eine Rente bezog.