Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass für die Dauer der voraussichtlichen Krankenstände, die zum Ausschluss vom Arbeitsmarkt führen kein Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten zu machen ist.
OLG Wien 28.05.2002, 10 Rs 136/02
Rechtsgrundlagen: § 255 ASVG