Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem dem Leistungsbegehren eingeschlossenen Eventualbegehren auf Feststellung der Gesundheitsstörung als Berufskrankheit.
OLG Wien 28.05.2002, 10 Rs 148/02
Rechtsgrundlagen: § 82 Abs 5 ASGG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem dem Leistungsbegehren eingeschlossenen Eventualbegehren auf Feststellung der Gesundheitsstörung als Berufskrankheit.
OLG Wien 28.05.2002, 10 Rs 148/02
Rechtsgrundlagen: § 82 Abs 5 ASGG