§§ 1ff BEinstG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Entlassung wegen Verschweigung der Behinderteneigenschaft nicht gerechtfertigt ist, wenn diese keinen Einfluss auf die Tätigkeit des AN hatte.
OGH 02.04.2003, 9 Ob A 240/02p
§§ 1ff BEinstG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Entlassung wegen Verschweigung der Behinderteneigenschaft nicht gerechtfertigt ist, wenn diese keinen Einfluss auf die Tätigkeit des AN hatte.
OGH 02.04.2003, 9 Ob A 240/02p