Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Art und Weise der Berücksichtigung einer Firmenpension für die Berechnung der Ausgleichszulage.
ASG Wien 03.04.2002, 25 Cgs 82/00
Rechtsgrundlagen: § 292 Abs 1 und 3 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Art und Weise der Berücksichtigung einer Firmenpension für die Berechnung der Ausgleichszulage.
ASG Wien 03.04.2002, 25 Cgs 82/00
Rechtsgrundlagen: § 292 Abs 1 und 3 ASVG