Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Bemessung der zeitlichen Grenze des Auslandsaufenthaltes für die Ausgleichszulage.
ASG Wien 10.04.2002, 19 Cgs 260/01
Rechtsgrundlagen: § 292 Abs 1 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Bemessung der zeitlichen Grenze des Auslandsaufenthaltes für die Ausgleichszulage.
ASG Wien 10.04.2002, 19 Cgs 260/01
Rechtsgrundlagen: § 292 Abs 1 ASVG