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§ 10 Abs 1 AÜG

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2003/7ZASB 2003, 35 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Lohnstatistik der Wirtschaftskammer Österreich nicht zur Ermittlung des ortsüblichen Lohns iSd § 10 Abs 1 AÜG herangezogen werden kann.

ASG Wien 27.08.2001, 9 Cga 91/00t

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 AÜG

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