Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Vorenthaltung oder Schmälerung der Lehrlingsentschädigung den Lehrling zum Austritt berechtigt, und befasst sich mit der Berechnung der Kündigungsentschädigung in diesem Fall.
ASG Wien 25.01.2002, 20 Cga 175/01b