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Unterschrift einer Urkunde

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2002, 19 Heft 3 v. 1.5.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Rechtswirkungen einer unterfertigten Urkunde.

LG Wiener Neustadt 03.09.2001, 5 Cga 79/01s

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 3 AngG

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