Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Rechtswirkungen einer unterfertigten Urkunde.
LG Wiener Neustadt 03.09.2001, 5 Cga 79/01s
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 3 AngG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Rechtswirkungen einer unterfertigten Urkunde.
LG Wiener Neustadt 03.09.2001, 5 Cga 79/01s
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 3 AngG